Vereinsgründung
Das älteste authentische Dokument, das unser St. Sebastianus Schützenverein besitzt, ist die Originalurkunde vom 20. Januar 1435, in der, unsere Landesherren waren 1380 in den Herzogsstand erhoben worden, Herzog Adolf II. von Jülich-Berg die erneuerten Statuten unseres Vereins bestätigt hat. Dieser Bestätigungsvermerk enthält auf 48 Schriftzeilen die 22 Artikel der Satzungen, die jedes Mitglied kennen und beachten musste und deren Einhaltung Landesherr und Stadt mit ihrem Namen, ihrem Siegel und ihrer Autorität verbürgten.
Wenn man diese Satzungen durchgeht, die Herzog Adolf am Sebastianustag 1435 in der Stiftskirche von St. Lambertus den Schützen feierlich überreicht hat, so stellt man fest, dass sie fast ausschließlich religiöse und soziale Bestimmungen enthalten…
Nachdem diese Satzungen zunächst festlegten, dass der Vorstand aus zwei älteren und zwei jüngeren Meistern bestehen soll, von denen jährlich zwei ausscheiden und durch neu zu wählende zu ersetzen sind und die Funktionen des Vorstandes bestimmen, erfahren wir weiter, unter welchen Bedingungen sowohl Männer als auch Frauen mit makellosem Ruf aufgenommen werden können. Desgleichen, welche religiösen Verpflichtungen die Mitglieder haben; wie sie gehalten sind. Verarmte Kameraden zu unterstützen, verstorbene zu Grabe zu geleiten und für sie zu beten und zu opfern, Streitigkeiten nicht vor Gericht, sondern vor den Vorstand zu bringen und unter sich zu schlichten usw. Wegen Betrügerei, Diebstahl oder Unredlichkeit erfolgt der schimpfliche Ausschluss. Das Titularfest (20. Januar) hat jeder wie die vier höchsten Feste im Jahr zu halten, er muss den Gottesdienst besuchen und hat seinen Anteil für das gemeinschaftliche Mahl zu zahlen, ob er daran teilnimmt oder nicht.
Trotz des religiösen Grundtons in diesen alten Satzungen handelte es sich nicht um eine rein kirchliche Bruderschaft. So nennt sie sich selbst darin auch „gemeine“ – also allgemeine – „Schützengesellschaft“ ferner spricht § 7 von „Schützenkönig“ und dem „Königsmahl“ und in späteren Akten wird Bezug genommen auf die Privilegien, die Adolf und seine Nachfolger sowie die Stadtverwaltung den Schützen verliehen haben.
Die Bestimmungen über solche Privilegien, ferner über den Dienst und die Ordnung bei den Schießübungen, beim Vogel- und Mann(Scheiben-)schießen und über die damit verbundenen Feste usw. waren nach der Annahme aller Forscher und Kenner der Geschichte des Schützenwesens in einer besonderen Satzung niedergelegt, die leider nicht mehr vorhanden zu sein scheint.
(Quelle: Teil I der Chronik zum 675jährigen Bestehen des St. Sebastianus Schützenvereins Düsseldorf 1316 e.V., im Jahre 1935 verfasst von dem damaligen Ehrenchef Georg Spickhoff.)
In der Generalversammlung des Großen Vereins in den Rheinterrassen am 17.11.1954 wurde mit einstimmigem Beschluss das Jahr 1316 als Gründungsjahr des St. Sebastianus Schützenvereins Düsseldorf übernommen, nachdem Ehrenchef Georg Spickhoff einen Auszug aus einem Bruderschaftsbuch aus dem Pfarrarchiv St. Rochus beibringen konnte. Demnach wurde um das Jahr 1316 zur Pflege der Pestkranken in unserer Vaterstadt eine Bruderschaft unter dem Schutz des Hl. Sebastian gegründet. Als erste Wohltäterin wird Jutta von Pempilfurde (Pempelfort), Besitzerin zweier Höfe im Bereich des heutigen Schlosses Jägerhof, genannt. Sie starb im Jahre 1316.
(Quelle: Teil II der Chronik zum 675jährigen Bestehen des St. Sebastianus Schützenvereins Düsseldorf 1316 e.V., im Jahre 1990 verfasst von dem damaligen Vorstandsmitglied Hermann Kleinfeld.)